Warum die Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance von Interactive Brokers problematisch ist
Viele Anleger nutzen die von Interactive Brokers bereitgestellte Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance zur Erstellung ihrer Steuererklärung. Doch diese Darstellung weist gravierende Fehler auf: Sie entspricht nicht den Anforderungen des deutschen Steuerrechts, bildet die tatsächlichen Kontobewegungen nicht korrekt ab und ist in sich nicht konsistent. Dies lässt sich anhand eines detaillierten Beispiels verdeutlichen:
- Einzahlung: 10.000,00 EUR
EUR-Konto: 10.000,00 EUR
USD-Konto: 0,00 USD
- Umtausch in USD am selben Tag zum Kurs 1 EUR = 1,1 USD
EUR-Konto: 0,00 EUR
USD-Konto: 11.000,00 USD
- Investition in Aktien am selben Tag
USD-Konto: 11.000,00 USD → Aktien
- Ein Jahr später: Verkauf der Aktien für 20.000,00 USD (deutlicher Gewinn)
EUR-Konto: 0,00 EUR
USD-Konto: 20.000,00 USD
- Umtausch der USD in EUR am selben Tag zum Kurs 1 EUR = 1,2 USD
EUR-Konto: 16.666,67 EUR
USD-Konto: 0,00 USD
Berechnung der Gewinne/Verluste:
- Realer Gewinn (Differenz zwischen Einzahlung und Endbestand):
16.666,67 EUR - 10.000,00 EUR = 6.666,67 EUR
- Realer Forex-Gewinn: 0,00 EUR
- Von IB berechneter Aktiengewinn:
(20.000 USD - 11.000,00 USD) / 1,2 = 7.500,00 EUR
- Von IB berechneter Forex-Gewinn: 0,00 EUR
Warum diese Abweichung entsteht
Interactive Brokers berechnet die Forex-Gewinne/Verluste in Einklang mit dem deutschen Steuerrecht, indem der Kauf von Aktien in USD als Veräußerung von USD betrachtet wird. Da der Tausch der EUR in USD und der Kauf der Aktien am selben Tag erfolgen, wird der Wechselkurs als identisch angenommen, wodurch kein Forex-Gewinn entsteht. Allerdings erfolgt die Berechnung des realisierten Aktiengewinns nicht konsistent dazu.
Um ein konsistentes Ergebnis zu erhalten, sollte IB die Forex-Gewinne erst zum Zeitpunkt des Rücktauschs berechnen, basierend auf dem eingezahlten Betrag. Eine korrekte Berechnung würde einen Forex-Verlust ergeben:
- 11.000 USD / 1,2 - 11.000 USD / 1,1 = -833,33 EUR
- Gesamtkorrigierter Gewinn: 7.500 EUR - 833,33 EUR = 6.666,67 EUR
Diese Methode wäre allerdings nicht mit dem deutschen Steuerrecht vereinbar.
Problem bei Stillhaltergeschäften
Ein weiteres Problem tritt bei short gehandelten Optionen auf. Wird eine Short-Option angedient und somit der Basiswert gekauft oder verkauft, verrechnet IB die erhaltene Prämie mit der Aktienposition – was ebenfalls nicht mit dem deutschen Steuerrecht vereinbar ist. Auch dafür ein Beispiel
- Verkauf Short-Put: Einnahme 200 EUR
- Andienung des Basiswerts: Ausgabe -10.000 EUR
- Sofortiger Verkauf des Basiswerts: Einnahme 9.000 EUR
Berechnungen:
- Tatsächlicher Aktienverlust: -1.000 EUR
- Tatsächlicher Optionsgewinn: 200 EUR
- Von IB angegebener Aktienverlust: -800 EUR (da die Prämie verrechnet wurde)
- Von IB angegebener Optionsgewinn: 0 EUR
Die Gesamtbilanz bleibt zwar identisch, jedoch ist die Verrechnung der Optionsprämie mit der Aktienposition steuerlich unzulässig, da ein realisierter Aktienverlust gekürzt wurde. Auch wenn die Aktie im Gewinn geschlossen wurde, würde das gleiche Problem bestehen, da mit diesem dann zu hohen Aktiengewinn andere Aktienverluste ausgeglichen werden könnten.
Fazit: Fallstricke vermeiden
Die von Interactive Brokers bereitgestellte Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance ist nicht nur für die Steuererklärung unzuverlässig, sondern kann auch zu steuerlichen Nachteilen oder ungewollten Gesetzesverstoßen führen. Anleger sollten daher unbedingt ihre Daten überprüfen oder einen Steuerberater hinzuziehen, um fehlerhafte Angaben und unnötige steuerliche Risiken zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Er basiert auf meinem persönlichen Verständnis der Thematik und kann Fehler oder Unvollständigkeiten enthalten. Für eine verbindliche steuerliche Beratung konsultiere bitte einen Steuerberater oder einen anderen qualifizierten Fachmann.